Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotel Ronce
Damit Sie in St. Ulrich wunschlos glücklich sind und keine Fragen offen bleiben, kümmern wir uns gerne um Sie.
Check in und Check out:
Das Zimmer steht ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Bei einer Anreise nach 18.00 Uhr bitten wir um telefonische Mitteilung. Am Abreisetag bitten wir Sie, das Zimmer ab 10.00 Uhr frei zu geben.
Bestätigung der Reservierung:
Die Reservierung gilt als verbindlich, wenn sie durch ein Angeld (caparra confirmatoria) mittels Banküberweisung oder Kreditkarte bestätigt wird.
Achten Sie jedoch darauf, dass Sie vor der Überweisung eine schriftliche Bestätigung des Hotels erhalten (ein Angebot oder eine Überweisung ohne Buchungsbestätigung des Hotels gilt nicht als Bestätigung).
Bei Abweichung vom Buchungstermin, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise wird der gebuchte, aber nicht genossene Urlaub voll berechnet.
Nicht eingenommene Speisen werden nicht rückvergütet.
Stornobedingungen:
Storno ist unangenehm. Wir bitten um Verständnis, dass im Falle von Stornierungen bzw. kurzfristiger Absagen folgende Stornobedingungen gelten:
- Absagen ab der Buchung bis 30 Tage vor Anreise = es wird das Angeld einbehalten
- 30 Tage - 0 Tage vor Anreise = es werden 100% des Reisepreises verrechnet
Reiserücktrittversicherung:
Mit unserer Stornoversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können laut EU-Normen Stornogebühren weiterverrechnet werden. Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir eine Reisestorno-Versicherung abzuschließen, damit diese für Sie evtl. Stornokosten übernimmt.
Guest-PASS - AGBs
• Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
• Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.
• Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.